Spenden und Stiften
Ein wenig Duft bleibt immer an den Händen derer haften, die Rosen schenken.
Weisheit aus Asien
Und wir können nur jetzt schon danken für jedwede Spende und den Spendern alles erdenklich Gute wünschen.
Sollten Sie an eine finanzielle Spende für unsere Schule oder unsere Projekte denken, dann nutzen Sie bitte dazu diese Bankverbindung:
Sparkasse Leipzig
Konto 10 7000 2719
BLZ 860 555 92
Und bitte geben Sie auch einen Verwendungszweck an:
- Freie Spende
- Zweckgebundene Spende für ... (beispielsweise unsere Kinderferienangebote, die notwendige Gebäudesanierung und Verschönerung, die Seminarteilnahme für einen guten Freund,..) oder
- Zustiftung
Bitte teilen Sie uns auch Ihren Namen und Anschrift mit, damit wir Ihnen danke sagen und eine Spendenbescheinigung zusenden können.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen
Finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen – wie die Stiftung Herzensbildung – können in Form von Zustiftungen zum Ausstattungskapital und/oder als Spenden gegeben werden und sind steuerlich absetzbar.
Spenden
Spenden an eine gemeinnützige Stiftung durch Privatpersonen oder Firmen (Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe) können geltend gemacht werden und zwar bis zu einer Gesamthöhe von
- 20 % des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte (Privatpersonen und Unternehmen) bzw.
- 0,4 % der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter (Unternehmen)
Zustiftungen
Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen können von Privatpersonen und Firmen über den allgemeinen Spendenabzug hinaus bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR einmal in 10 Jahren (auf Antrag ist auch eine Verteilung möglich) steuerlich geltend gemacht werden.
Schenkung und Vermächtnis
Zuwendungen in Form einer Schenkung oder als Vermächtnis von Privatpersonen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.
Mittelverwendung
Ihre Zuwendungen werden entsprechend unserer Stiftungssatzung verwendet. Sie bestimmen als Spender oder Stifter selbst, wofür Ihre Zuwendung verwendet wird:
- als Spende zur sofortigen Verwendung oder
- als Zustiftung zur Aufstockung des Stiftungskapitals
Nach Eingang der Spende erhalten sie von uns eine entsprechende Spendenquittung. Spenden bis zu einer Höhe von 200 € können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.