Spenden & Stiften

 

Ein wenig Duft bleibt immer an den Händen derer haften, die Rosen schenken.

    Weisheit aus Asien

 

Und wir können nur jetzt schon danken für jedwede Spende und den Spendern alles erdenklich Gute wünschen.

 

Sollten Sie an eine finanzielle Spende oder Zustiftung für unsere Schule oder unsere Projekte denken, dann nutzen Sie bitte dazu diese Bankverbindung:

 

Sparkasse Leipzig

IBAN: DE77 8605 5592 1070 0027 19

SWIFT-BIC: WELADE8LXXX

 

Und bitte geben Sie auch einen Verwendungszweck an:

•  Freie Spende

•  Zweckgebundene Spende für ... (beispielsweise unsere Kinderferienangebote, die notwendige Gebäudesanierung und Verschönerung, die Seminarteilnahme für einen guten Freund,..) oder

•  Zustiftung

 

Bitte teilen Sie uns auch Ihren Namen und Anschrift mit, damit wir Ihnen danke sagen und eine Spendenbescheinigung zusenden können.

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Zuwendungen

Finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen – wie die Stiftung Herzensbildung – können in Form von  Zustiftungen zum Ausstattungskapital und/oder als Spenden gegeben werden und sind steuerlich absetzbar.

 

Spenden

Spenden an eine gemeinnützige Stiftung durch Privatpersonen oder Firmen (Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe) können geltend gemacht werden und zwar bis zu  einer Gesamthöhe von

• 0 % des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte (Privatpersonen und Unternehmen) bzw.

• 0,4 % der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter (Unternehmen)

 

Zustiftungen

Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen können von Privatpersonen und Firmen über den allgemeinen Spendenabzug hinaus bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR einmal in 10 Jahren (auf Antrag ist auch eine Verteilung möglich) steuerlich geltend gemacht werden.

 

Schenkung und Vermächtnis

Zuwendungen in Form einer Schenkung oder als Vermächtnis von Privatpersonen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.

 

Mittelverwendung

Ihre Zuwendungen werden entsprechend unserer Stiftungssatzung verwendet. Sie bestimmen als Spender oder Stifter selbst, wofür Ihre Zuwendung verwendet wird:

• als Spende zur sofortigen Verwendung oder

• als Zustiftung zur Aufstockung des Stiftungskapitals

 

Nach Eingang der Spende erhalten sie von uns eine entsprechende Spendenquittung. Spenden bis zu einer Höhe von 200 € können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.

 

Demnächst:

Tiffany-Glaskunst - Ein Einstiegskurs

im Glaskunstatelier in der Alten Mühle mit Hendrik Herchenbach

Samstag, 20. September, 10 – 17 Uhr

Achtung: verlegt auf 29. November 2025

 

Mit Herz und Hand

gemeinsam sinnstiftend tätig sein

Samstag, 11. Oktober, 18 – 18 Uhr