Ein wenig Duft bleibt immer an den Händen derer haften, die Rosen schenken.
Weisheit aus Asien
Und wir können nur jetzt schon danken für jedwede Spende und den Spendern alles erdenklich Gute wünschen.
Sollten Sie an eine finanzielle Spende oder Zustiftung für unsere Schule oder unsere Projekte denken, dann nutzen Sie bitte dazu diese Bankverbindung:
IBAN: DE77 8605 5592 1070 0027 19
SWIFT-BIC: WELADE8LXXX
Und bitte geben Sie auch einen Verwendungszweck an:
• Freie Spende
• Zweckgebundene Spende für ... (beispielsweise unsere Kinderferienangebote, die notwendige Gebäudesanierung und Verschönerung, die Seminarteilnahme für einen guten Freund,..) oder
• Zustiftung
Bitte teilen Sie uns auch Ihren Namen und Anschrift mit, damit wir Ihnen danke sagen und eine Spendenbescheinigung zusenden können.
Finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen – wie die Stiftung Herzensbildung – können in Form von Zustiftungen zum Ausstattungskapital und/oder als Spenden gegeben werden und sind steuerlich absetzbar.
Spenden an eine gemeinnützige Stiftung durch Privatpersonen oder Firmen (Unternehmen, Gewerbetreibende sowie Angehörige der freien Berufe) können geltend gemacht werden und zwar bis zu einer Gesamthöhe von
• 0 % des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte (Privatpersonen und Unternehmen) bzw.
• 0,4 % der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter (Unternehmen)
Zustiftungen an gemeinnützige Stiftungen können von Privatpersonen und Firmen über den allgemeinen Spendenabzug hinaus bis zu einer Höhe von 1.000.000 EUR einmal in 10 Jahren (auf Antrag ist auch eine Verteilung möglich) steuerlich geltend gemacht werden.
Zuwendungen in Form einer Schenkung oder als Vermächtnis von Privatpersonen an eine gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer befreit.
Ihre Zuwendungen werden entsprechend unserer Stiftungssatzung verwendet. Sie bestimmen als Spender oder Stifter selbst, wofür Ihre Zuwendung verwendet wird:
• als Spende zur sofortigen Verwendung oder
• als Zustiftung zur Aufstockung des Stiftungskapitals
Nach Eingang der Spende erhalten sie von uns eine entsprechende Spendenquittung. Spenden bis zu einer Höhe von 200 € können ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
im Glaskunstatelier in der Alten Mühle mit Hendrik Herchenbach
Samstag, 20. September, 10 – 17 Uhr
Achtung: verlegt auf 29. November 2025
gemeinsam sinnstiftend tätig sein
Samstag, 11. Oktober, 18 – 18 Uhr